Gesetzlich versicherte haben ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle 3 Jahre, im Hausarztvertrag alle 2 Jahre und im Hausarztvertrag AOK sogar jedes Jahr ein Anrecht auf einen allgemeinen Gesundheitscheck. Dieser dient der Früherkennung von Krankheiten insbesondere von Herz-Kreislauferkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes. Frühzeitig erkannt können Erkrankungen gut behandelt werden und damit Spätschäden verhindert werden. Der Check up mit 35 beinhaltet:
- Befragung
- Klinische Untersuchung (Ganzkörperstatus)
- Blutuntersuchung (Gesamtcholesterin, Blutzucker)
- Urinuntersuchung
- Überprüfung des Impfschutzes
Abschließend informieren wir Sie über die Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchung. Je nach Vorerkrankungen wird noch ein EKG und andere Blutwerte untersucht.